In Deutschland, Österreich oder der Schweiz regelt man Bagatellschäden oder kleine Schrammen oft unbürokratisch untereinander: Man tauscht Visitenkarten oder Telefonnummern aus, macht zwei Fotos und fährt weiter. Wer genau das in Japan versucht, begeht eine schwere Straftat und verliert augenblicklich jeglichen Versicherungsschutz! Aus meiner eigener Fahrpraxis kann ich dich aber beruhigen: Die japanische Polizei und die Autovermieter sind extrem professionell, geduldig und hilfsbereit. Man muss aber strikt die japanische Prozesskette einhalten. Hier ist mein Notfall-Guide, damit aus einer kleinen Schramme keine Katastrophe wird.
1. Die eiserne Regel: Polizeipflicht bei JEDEM Schaden!
Das ist das allerwichtigste Gesetz im japanischen Mietwagenrecht, das man sich vor Fahrtantritt fest einprägen muss: Egal wie klitzeklein der Schaden ist – selbst wenn es sich nur um einen stecknadelkopfgroßen Kratzer an der Alufelge, einen leichten Steinschlag in der Windschutzscheibe oder eine feine Schramme am Kunststoffstoßfänger handelt – du musst zwingend die Polizei rufen und einen offiziellen Polizeibericht (Jiko Shōmeisho) anfertigen lassen!
Wenn du das Auto bei der Rückgabe an der Mietstation mit einer neuen Schramme ablieferst, ohne einen offiziellen Polizeibericht vorlegen zu können, erlischt die Vollkaskoversicherung und die sogenannte NOC-Abdeckung (Non-Operation Charge) auf der Stelle komplett. Du bleibst dann nicht nur auf den Reparaturkosten sitzen, sondern zahlst auch pauschale Ausfallgebühren für die Ausfallzeit des Fahrzeugs (meist zwischen 20.000 und 50.000 Yen). Legst du hingegen den Polizeibericht vor und hast eine Vollkasko ohne Selbstbeteiligung gebucht, zahlst du keinen einzigen Yen.
2. Schritt-für-Schritt: Was tun direkt am Unfallort?
Sollte es doch einmal gekracht haben oder du hast beim Einparken einen Begrenzungspfosten gestreift, bewahre Ruhe und arbeite akribisch folgende Punkte ab:
- Unfallstelle sichern: Schalte sofort den Warnblinker ein. Wenn Fahrzeuge beschädigt sind oder mitten auf der Fahrspur stehen, sichere die Stelle ab. Ziehe die Handbremse an.
- Verletzte versorgen (Notruf 119): Sollten Personen verletzt sein, leiste erste Hilfe und wähle sofort den medizinischen Notruf unter der Rufnummer 119. Die Notrufzentralen in Japan haben in der Regel automatische Übersetzungssysteme für Englisch integriert.
- Die Polizei rufen (Notruf 110): Wähle auf deinem Smartphone die Notrufnummer 110.Was sage ich am Telefon, wenn ich kein Japanisch spreche?
Keine Panik! Du musst kein Wort Japanisch können. Sage einfach klar, deutlich und ruhig folgenden Satz:„Accident! I need English, please. Location: [Dein aktueller Standort].“
Die Leitstelle stellt dich entweder sofort zu einem englischsprachigen Beamten durch oder schaltet ein dreiseitiges Dolmetschersystem per Telefon zu.
- Den Autovermieter informieren: Auf der Plastikhülle deiner Mietwagenunterlagen (die im Handschuhfach liegt) oder auf dem Schlüsselanhänger findest du die direkte Notfall-Hotline des Vermieters (Roadside Assistance). Rufe dort an und melde den Vorfall. Große Vermieter wie Toyota Rent a Car, Times Car Rental oder Nippon Rent-a-Car bieten rund um die Uhr dedizierten englischen Telefonsupport an.
3. Wie läuft der Polizeieinsatz vor Ort ab?
Viele Westler haben verständlicherweise Hemmungen oder Angst vor Polizeikontrollen und Unfalleinsätzen im Ausland. Aus meinen Erfahrungen mit Behörden in Japan kann ich dir garantieren: Die japanische Verkehrspolizei ist ausgesprochen höflich, ruhig, deeskalierend und geduldig.
Der typische Ablauf vor Ort:
- Die Beamten treffen meist schon nach wenigen Minuten mit einem kleinen Streifenwagen (oft einem weißen K-Car) ein. Sie verbeugen sich kurz und verschaffen sich einen Überblick.
- Sie begutachten den Schaden am Fahrzeug, fertigen detaillierte Fotos an und vermessen den Bereich rund um die Unfallstelle akkurat mit einem Maßband.
- Die Beamten bitten dich höflich um deinen Reisepass, deinen Heimat-Führerschein, die offizielle Übersetzung (von der JAF oder dem ADAC München) und den Mietvertrag des Autos.
- Sollte es Verständigungsschwierigkeiten geben, nutzen die Polizisten heutzutage meist Übersetzungs-Apps auf ihren Dienst-Smartphones oder rufen eine zentrale Dolmetscher-Hotline an.
- Am Ende stellt der Beamte eine Vorgangsnummer für den Polizeibericht (Jiko Shōmeisho – 事故証明書) aus oder händigt dir eine kleine Bestätigung aus. Diese Nummer oder das Dokument gibst du bei der Fahrzeugrückgabe dem Mitarbeiter der Autovermietung – damit ist die bürokratische Pflicht für dich erfüllt.
4. Was bedeutet NOC (Non-Operation Charge)?
Wenn du in Japan einen Mietwagen buchst, stößt du bei den Versicherungsoptionen fast immer auf das Kürzel NOC (Non-Operation Charge). Das ist eine Besonderheit des japanischen Mietwagenmarktes, die man unbedingt verstehen muss.
Die NOC ist eine Entschädigungszahlung, die der Mieter an die Autovermietung zahlt, wenn das Fahrzeug aufgrund eines Unfalls, einer Beschädigung oder starker Verschmutzung repariert oder gereinigt werden muss und somit dem nächsten Kunden nicht zur Verfügung steht:
- 20.000 Yen (ca. 130 €): Wenn das Auto trotz des Schadens noch aus eigener Kraft zur vereinbarten Mietstation zurückgefahren werden kann.
- 50.000 Yen (ca. 320 €): Wenn das Auto fahruntüchtig ist und von einem Abschleppdienst geborgen werden muss.
Mein dringender Buchungs-Tipp: Schließe bei der Fahrzeugreservierung oder am Schalter immer die Zusatzversicherung namens „NOC Relief Option“ oder „Safety Package“ ab (kostet meist nur ca. 500 bis 1.000 Yen pro Tag). Damit wird im Schadensfall selbst diese Ausfallgebühr komplett auf 0 Yen reduziert!
5. Falschparken & Knöllchen: Was passiert bei einem Strafzettel?
Solltest du einmal das Parkverbot ignoriert haben und nach dem Kaffee-Holen aus dem Konbini einen gelben oder grünen Aufkleber an deiner Windschutzscheibe vorfinden: Ignoriere dieses Schild niemals und versuche nicht, es einfach vor der Rückgabe abzuziehen!
So wickelst du einen Strafzettel in Japan korrekt ab:
- Auf dem Knöllchen-Aufkleber steht die Adresse der zuständigen lokalen Polizeidienststelle (Kōban).
- Gehe direkt zu dieser Polizeistation. Die Beamten händigen dir einen offiziellen Zahlungsbeleg aus.
- Gehe mit diesem Beleg zur nächsten Bank oder Postfiliale (Japan Post Bank) und bezahle das Bußgeld bar am Schalter (meist ca. 10.000 bis 15.000 Yen).
- Lass dir die Zahlungsbestätigung quittieren und zeige diese Quittung bei der Mietwagenrückgabe am Schalter vor.
Wenn du das Knöllchen nicht bezahlst und den Wagen einfach abstellst, zieht der Vermieter die Strafe plus eine massive administrative Bearbeitungsgebühr (oft zwischen 25.000 und 30.000 Yen) nachträglich von deiner Kreditkarte ab. Zusätzlich wirst du im zentralen System der japanischen Autovermieter für zukünftige Buchungen gesperrt.
Mein Fazit für den Notfall
Ein Schaden am Mietwagen ist ärgerlich, aber in Japan absolut kein Weltuntergang. Solange du die goldene Regel befolgst – sofort anhalten, Notruf 110 wählen, Polizeibericht ausstellen lassen und den Vermieter informieren – greift deine gebuchte Versicherung lückenlos. Fahre entspannt, bleibe im Fall der Fälle ruhig und halte dich an den Ablauf, dann bist du auf japanischen Straßen vollkommen abgesichert!