Allerdings unterscheidet sich das Verleiheinmaleins und das Reglement beim Motorradfahren in Japan in einigen Punkten deutlich von den Gepflogenheiten in Europa. Das fällt schon bei den Führerscheinklassen an und reicht bis hin zu speziellen Sozius-Regeln auf den Autobahnen. In diesem umfassenden Guide erkläre ich dir aus meiner eigenen Praxis alles, was du über Führerschein-Klassen, Mietanbieter, Helmpflicht, Maut und das Fahren im japanischen Verkehr wissen musst.
1. Welchen Führerschein brauche ich für das Motorrad in Japan?
Das Thema Führerschein ist die größte Hürde für deutsche und schweizer Biker in Japan, da hier strikte Regeln gelten. Der normale Internationale Führerschein nach dem Wiener Abkommen von 1968 nutzt dir in Japan rein gar nichts! Japan hat lediglich das Genfer Abkommen von 1949 unterzeichnet.
Die Führerschein-Regeln nach Herkunftsland:
- Fahrer aus Deutschland und der Schweiz: Du benötigst zwingend deinen nationalen (Heimat-)Führerschein zusammen mit einer offiziellen japanischen Übersetzung (ausgestellt von der JAF – Japan Automobile Federation). Der internationale Führerschein wird für Inhaber deutscher oder Schweizer Dokumente nicht akzeptiert! Beachte, dass man aus dem Ausland nicht auf die JAF Seite zugreifen kann; ich empfehle daher eine Agentur zu nutzen. Meine Empfehlung ist One Click Japan – lies auch gerne hier meinen Vergleich zu den verschiedenen Anbietern für Führerscheinübersetzungen.
- Fahrer aus Österreich: Österreich gehört zu den Ländern, die den Internationalen Führerschein nach dem Abkommen von 1949 ausstellen. Österreicher können somit mit dem passenden internationalen Führerschein in Kombination mit dem Heimatführerschein fahren.
Achtung bei den Hubraum-Klassen!
In Japan wird die Motorrad-Fahrerlaubnis sehr streng nach Kubikzentimetern (ccm) unterteilt. Deine Übersetzung oder dein internationaler Führerschein muss exakt die Klasse abdecken, die du mieten möchtest:
- Genshiku (bis 50 ccm): Kleinkrafträder/Roller. Dürfen mit fast jedem normalen PKW-Führerschein gefahren werden, unterliegen aber extrem nervigen Sonderregeln (z. B. maximal 30 km/h Höchstgeschwindigkeit und die Pflicht zum zweistufigen Rechtsabbiegen an großen Kreuzungen).
- Futsū Niki (bis 400 ccm): Mittelklasse-Motorräder. Der europäische A2-Führerschein deckt in der Regel Maschinen bis 400 ccm ab.
- Ōgata Niki (über 400 ccm): Die unbeschränkte Motorradklasse. Wenn du eine Honda Africa Twin, eine BMW GS oder eine Z900 mieten möchtest, benötigst du zwingend den unbeschränkten Führerschein der Klasse A.
2. Wo und wie mietet man ein Motorrad in Japan?
Der Markt für Motorradvermietungen ist in Japan hervorragend organisiert. Die Buchung erfordert allerdings etwas Vorlauf, da die Flotten kleiner sind als bei PKW-Vermietungen.
Die bekanntesten Vermieter:
- Rental819 (Rental Bike 819): Der unangefochtene Marktführer in Japan mit Hunderten Stationen im ganzen Land. Die Zahl „819“ ist ein japanisches Wortspiel (8 = Ba, 1 = I, 9 = Ku -> Baiku = Bike). Sie bieten eine riesige Auswahl von 50 ccm Rollern bis hin zu Großenduros und Tourern. Die Buchungs-Website ist auf Englisch verfügbar und extrem übersichtlich.
- Honda Bike Rental: Der offizielle Vermieter von Honda. Sehr moderne, perfekt gewartete Flotte (von der kleinen Monkey 125 über die CB650R bis zur Goldwing).
- Mototours Japan: Spezialisiert auf internationale Reisende. Sie bieten nicht nur reine Motorradmieten, sondern auch geführte Touren und die Ausleihe von komplettem Equipment (Helme, Jacken, Handschuhe) an.
Was kostet das Mieten eines Motorrads?
Die Mietpreise liegen im Schnitt etwas höher als bei einem normalen Kleinwagen. Ein richtiger Tourer (z. B. 650 bis 800 ccm) kostet im Schnitt zwischen 12.000 und 20.000 Yen pro Tag (ca. 80 bis 130 Euro). Kleinere Maschinen bis 250 ccm gibt es oft schon ab ca. 7.000 bis 10.000 Yen pro Tag.
Mein Praxistipp zur Versicherung: Schließe beim Motorradverleih unbedingt die maximale Kaskoversicherung inklusive Ausfallschutz (NOC) ab. Schrammen an Verkleidungsteilen oder Sturzbügeln nach einem Umfaller im Stand werden von den Vermietern akribisch abgerechnet.
3. Ausrüstung und Ausleihe vor Ort
Wer für den Urlaub nach Japan fliegt, möchte selten den eigenen schweren Helm und die dicke Lederkombination im Fluggepäck mitschleppen. Glücklicherweise bieten große Vermieter wie Rental819 Mietausrüstung an:
- Helme: Können gegen eine kleine Gebühr (ca. 1.000 bis 1.500 Yen pro Tag) mitgemietet werden. Es stehen meist Integral- und Jethelme gängiger japanischer Marken (Arai, Shoei, OGK Kabuto) zur Verfügung. Hygiene-Hauben werden beigelegt.
- Jacken & Handschuhe: Werden an vielen Hauptstationen (z. B. in Tokio oder Osaka) ebenfalls im Verleih angeboten.
- Gepäcklösungen: Achte bei der Buchung darauf, ob die Maschine Koffer oder ein Topcase montiert hat. Wenn du mit Rucksack fährst, sichere diesen mit stabilen Spanngurten (japanisch: Netto oder Rope) auf dem Soziussitz.
4. Wichtige Verkehrsregeln für Motorradfahrer in Japan
In Japan herrscht Linksverkehr. Das Fahren auf zwei Rädern ist im Grunde sehr entspannt, aber es gibt einige Besonderheiten, die du als Biker zwingend kennen musst:
Helmpflicht und Bekleidung
In Japan gilt eine gesetzliche Helmpflicht für alle Motorräder und Roller ab 50 ccm. Der Helm muss den offiziellen japanischen Sicherheitsstandards (JIS- oder SG-Siegel) entsprechen oder ECE-geprüft sein. Das Fahren in kurzer Hose und T-Shirt ist zwar rechtlich nicht explizit verboten, wird aber von der Polizei extrem ungern gesehen und bei Kontrollen angesprochen. Abriebfeste Schutzkleidung ist Pflicht für den Eigenschutz!
Mit Sozius (Beifahrer) auf der Autobahn
In Japan galten lange Zeit sehr strenge Verbote für das Fahren mit Beifahrer. Heute ist das Fahren mit Sozius auf Autobahnen (Expressways) unter folgenden Bedingungen erlaubt:
- Der Fahrer muss mindestens 20 Jahre alt sein.
- Der Fahrer muss seit mindestens 3 Jahren den unbeschränkten Motorradführerschein besitzen.
- Achtung in Tokio: Auf einigen innerstädtischen Abschnitten der Shuto Expressway in Tokio ist das Fahren mit Sozius aus Sicherheitsgründen nach wie vor komplett verboten! Achte penibel auf die Schilder mit dem durchgestrichenen Motorrad-Pärchen an den Auffahrten.
Durchschlängeln im Stau (Filtering / Lane Splitting)
Das Vordrängeln an roten Ampeln oder das Vorbeifahren an stehenden Autoskolonnen wird in Japan geduldet, solange es vorsichtig geschieht. Das Überholen auf der linken Seite direkt am Bordstein ist jedoch verboten und birgt eine enorme Gefahr durch abbiegende Fahrzeuge!
5. Maut und ETC-Karte für das Motorrad
Motorräder zahlen auf japanischen Autobahnen Maut. Der Tarif entspricht meist der Kategorie „Light Vehicle“ (K-Car) und ist etwa 20 % günstiger als für normale PKW.
Die Herausforderung bei der Barzahlung: An jeder Mautstelle anzuhalten, die Handschuhe auszuziehen, im Portemonnaie nach Yen-Scheinen zu suchen und das Ticket zu greifen, ist auf dem Motorrad eine absolute Qual. Ich empfehle dir daher dringend, bei der Buchung der Maschine direkt ein ETC-Gerät für Motorräder mit einer ETC-Karte mitzubuchen!
Das ETC-Gerät ist beim Motorrad fest unter der Sitzbank verbaut. Du fährst einfach mit 20 km/h durch die blaue ETC-Spur, die Schranke öffnet sich automatisch und du zahlst die Gesamtsumme bequem bei der Fahrzeugrückgabe an der Mietstation.
Mein Fazit für deinen Motorrad-Trip
Ein Motorrad in Japan zu mieten ist dank Anbietern wie Rental819 absolut unkompliziert. Solange du die Führerschein-Übersetzung rechtzeitig organisierst, dich an den Linksverkehr gewöhnst und dir eine Maschine mit ETC-Box sicherst, wirst du einige der besten Fahrkilometer deines Lebens auf den japanischen Alpenpässen und Küstenstraßen erleben!